Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Für die Rechtsbeziehungen zwischen der CompanyCoaches GmbH (nachfolgend „CC“) und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit den Beratungs- und Dienstleistungen von CC (nachfolgend „Leistungen“) sowie deren Angeboten gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen CC (nachfolgend „AGB“). Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungen und Angebote von CC, selbst wenn deren Geltung nicht nochmals ausdrücklich mit dem Auftraggeber vereinbart wird.
1.2 Mit der Beauftragung gelten diese AGB als angenommen, sofern und soweit nicht deren vollständige oder teilweise Nichtanwendung zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, dass CC diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn CC in Kenntnis dieser die vereinbarten Leistungen vorbehaltlos ausführt, ohne diesen erneut zu widersprechen.
2. Art, Umfang und Ausführung der Leistungen
2.1 Pre-Boarding Costs (z.B. at Sight Kosten, Konzept Gespräche und Ziel-Analysen) werden nach Preisliste und in Abstimmung mit dem Kunden festgelegt.
2.2 Nach Erstanalysen wird auf Basis einer Kostenschätzung durch CC dem Auftraggeber ein Angebot erstellt, das aus mehreren Bausteinen bestehen kann und durch den Auftraggeber bestätigt wird.
2.3 Gegenstand und Umfang des Auftrags ergeben sich aus der jeweiligen Beauftragung, der Auftragsbestätigung von CC oder dem zwischen den Parteien schriftlich abgeschlossenen Beratungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“). Für Gegenstand und Umfang der für den Auftraggeber durch CC auszuführenden Beratungsleistungen ist der CC erteilte und von ihr bestätigte Auftrag des Auftraggebers maßgeblich.
2.4 Die vereinbarten Beratungsleistungen werden durch CC nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, sorgfältig, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt.
2.5 Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag ist ein Dienstvertrag, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes zwischen den Parteien vereinbart wird. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die Ausführung der vereinbarten Leistungen durch CC gegen Zahlung des vereinbarten Honorars und Erstattung von Nebenkosten durch den Auftraggeber nach Maßgabe der in Ziffer 4 dieser AGB enthaltenen Bestimmungen.
2.6 CC schuldet dem Auftraggeber kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Berichte, Auswertungen, Evaluierungen, Gutachten, Stellungnahmen und Empfehlungen von CC dienen lediglich der Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen. Der Auftraggeber entscheidet eigenverantwortlich über
Zeitpunkt und Umfang der Umsetzung von durch CC empfohlenen Maßnahmen. Diese Verantwortlichkeit des Auftraggebers bleibt auch dann bestehen, wenn CC die Umsetzung empfohlener Maßnahmen durch den Auftraggeber beratend begleitet.
2.7 CC ist berechtigt, sich zur Ausführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen und Dritte als Subunternehmer („Partner:innen“) zu beauftragen.
2.8 Die Erbringung rechts-, steuerberatender oder wirtschaftsprüfender Tätigkeiten ist nicht Vertragsgegenstand. Eine im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung etwaig erforderliche Hinzuziehung von Berufsträgern mit besonderer staatlicher Zulassung (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) erfolgt ausschließlich im unmittelbaren Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und den gesondert von diesem zu beauftragenden und direkt zu vergütenden Berufsträgern.
2.9 Von CC erbrachte Leistungen werden grundsätzlich in schriftlicher Form dokumentiert. Dem Auftraggeber mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich, sofern und soweit diese durch CC nicht schriftlich bestätigt werden.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber wird CC alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben, Daten, Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. CC ist zu deren Überprüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Ordnungsmäßigkeit und zur diesbezüglichen Durchführung eigener Recherchen nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen der vereinbarten Leistungen Plausibilitätsprüfungen und/oder Wertermittlungen durch CC vorzunehmen sind, welche ausschließlich an vom Auftraggeber mitgeteilte Angaben, Daten und Informationen anknüpfen und der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag nicht deren Überprüfung zum Gegenstand hat.
3.2 Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, CC einen zentralen Ansprechpartner mit allen Kontaktdaten für alle sich aus und im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung ergebende Fragestellungen und Abstimmungserfordernisse zu benennen. Zudem hat der Auftraggeber die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Kommunikation einschließlich des Datenaustausches mit CC während der gesamten Dauer der Auftragsausführung sicherzustellen, sofern und soweit dies die Vertragsdurchführung erfordert.
3.3 Erbringt der Auftraggeber ihm obliegende Mitwirkungshandlungen trotz wiederholter Aufforderung durch CC nicht, nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig, ist CC zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt. CC ist in diesem Fall berechtigt, dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen oder das vereinbarte Gesamthonorar abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen zu berechnen.
4. Angebote, Honorare, Rechnungslegung, Fälligkeit
4.1 Angebote von CC sind freibleibend; Änderungen bleiben CC bis zu ihrer schriftlichen Bestätigung des Auftrags vorbehalten.
4.2 Das CC für ihre Leistungen durch den Auftraggeber zu zahlende Beratungshonorar ergibt sich aus dem zwischen dem Auftraggeber und CC abgeschlossenen Beratungsvertrag, der Leistungsbeschreibung und der darin getroffenen Honorarvereinbarung.
4.3 Hat der Auftraggeber mit CC ein Beratungskontingent zu einem Gesamtfestpreis vereinbart, schuldet er ein zusätzliches Beratungshonorar nur im Falle einer Beauftragung mit über die Leistungsbeschreibung hinausgehenden zusätzlichen Leistung, deren Höhe und Umfang zwischen den Vertragspartner ausgehandelt wird.
4.4 Bei Abschluss eines individuellen Beratungsvertrages kann CC die Abrechnung der Beratungsleistungen durch CC als Aufwandsleistungen zum Nachweis unter Vereinbarung von Stunden- und/oder Tagessätzen vorsehen. Wird dies vereinbart, erstellt CC Leistungsnachweise, welche dem Auftraggeber zugleich mit der Rechnung über die betreffenden Leistungen vorgelegt werden.
4.5 Bei Verträgen, deren Ausführung den Zeitraum von vier Wochen überschreitet, kann CC die Berechnung eines angemessenen Vorschusses oder von angemessenen Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen in wöchentlichen oder monatlichen Zeitabständen mit dem Auftraggeber vereinbaren.
4.6 Auf die vereinbarten Honorare weist CC die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe aus und stellt dem Auftraggeber diese zusätzlich in Rechnung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ausgewiesene Umsatzsteuer zusätzlich zum Nettohonorarbetrag an CC zu zahlen.
4.7 Soweit nicht anders (z.B. in Form einer Nebenkostenpauschale) vereinbart, hat CC neben dem vereinbarten Honorar gegenüber dem Auftraggeber zusätzlich Anspruch auf Erstattung von durch die Ausführung der Leistungen entstehenden Nebenkosten (Reisezeitvergütung, Kosten der Fahrt mit PKW oder Mietwagen, Parkgebühren, Kosten der Beförderung mit Taxi, ÖPNV, Bahn, Flugzeug oder Schiff, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen nach § 9 Abs. (4a) S. 3 EStG). CC ist verpflichtet, diese Nebenkosten in ihren Rechnungen in tatsächlich entstandener Höhe unter Beifügung der Belege gesondert ausweisen. Dies gilt entsprechend für die Kosten etwaiger Markttests, die im mit CC vereinbarten Honorar nicht enthalten sind.
4.8 Der Auftraggeber wird die jeweilige Rechnung nebst etwaigen Anlagen unverzüglich nach Eingang auf ihre Ordnungsgemäßheit prüfen und den jeweiligen Rechnungsbetrag, sofern und soweit die Ordnungsgemäßheit der Rechnung festgestellt ist, innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen, gerechnet ab dem Rechnungseingang beim Auftraggeber, ohne jeden Abzug an CC durch Überweisung auf das in der Honorarrechnung von CC hierzu benannte Konto zahlen. Andernfalls hat der Auftraggeber CC etwaige Rechnungsbeanstandungen unverzüglich zu übermitteln.
4.9 Bei nicht fristgemäßer Zahlung trotz in einer Rechnung ausgewiesener Fälligkeit schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem geltenden und von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gemachten Basiszinssatz auf
den jeweils fälligen Rechnungsbetrag, ohne dass es hierzu noch einer verzugsbegründenden Mahnung durch CC bedarf (§§ 286 Abs. (2) Ziffer 2., 288 Abs. (2), 247 BGB).
5. Terminabsagen
5.1 Eine kostenfreie Absage – telefonisch oder elektronisch per E-Mail – von mit CC vereinbarten Beratungsterminen durch den Auftraggeber ist werktäglich bis vierundzwanzig (24) Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
5.2 Bei unterbleibender Absage oder bei Unterschreitung der in Ziffer 5.1 für die Absage genannten Frist durch den Auftraggeber steht CC das für den Beratungstermin vereinbarte Honorar unter Anrechnung des durch das Unterbleiben der Leistung Ersparte oder durch anderweitige Verwendung der Dienste Erworbene zu. Dieses Ausfallentgelt beträgt fünfundsiebzig (75) % des vereinbarten Honorars. Zur Nachleistung eines nicht innerhalb der Frist der Ziffer 5.1 abgesagten Beratungstermins ist CC nicht verpflichtet. Im Übrigen bleibt dem Auftraggeber der Nachweis vorbehalten, dass CC ein Schaden durch eine nicht innerhalb der Frist der Ziffer 5.1 erfolgte Terminabsage nicht oder lediglich in geringerer Höhe entstanden ist.
6. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
6.1 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts hinsichtlich Forderungen von CC aus erbrachten und abgerechneten Leistungen nur berechtigt, sofern und soweit die Gegenforderung des Auftraggebers rechtskräftig festgestellt oder von CC nicht bestritten worden ist.
6.2 Der Auftraggeber ist zu einer Abtretung von Forderungen gegen CC ausschließlich nach deren vorheriger schriftlicher Zustimmung berechtigt. CC wird diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
7.1 CC bleiben sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte an ihren Arbeitsergebnissen und ihrem Standard-Know-how bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Auftraggeber vorbehalten. Erst mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars erlangt der Auftraggeber an Arbeitsergebnissen und Standard-Know-how von CC Nutzungsrechte nach Maßgabe der in nachfolgenden Ziffer 7.2 und 7.3 getroffenen Bestimmungen. Bis zur vollständigen Honorarzahlung sind Nutzungsrechte dem Auftraggeber nur vorläufig eingeräumt.
7.2 CC räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, sachlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die in Erfüllung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages durch CC entstehenden schutzrechtsfähigen, individuell für den Auftraggeber erzielten Arbeitsergebnisse (z.B. Entwürfe, Ideen, Vorstudien für Projekte, individuelle Konzepte, Produkte, Verfahrensweisen etc.) sowie individuell für den Auftraggeber erzielten
Entwicklungen (z.B. Designs, Datenbankwerke etc.) zu nutzen und zu verwerten, diese insbesondere zu bearbeiten, zu verändern oder zu vervielfältigen.
7.3 An bestehendem Standard-Know-how von CC (bspw. Grundsatzkonzepte, Erfahrungen, allgemeines Know-how, Techniken, Tools, Bausteine u.a.), welches CC der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zugrunde legt und dem Auftraggeber zugänglich macht, räumt CC dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, sachlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, ein, dieses zu nutzen und zu verwerten, insbesondere zu bearbeiten, zu verändern oder zu vervielfältigen. Dieses Nutzungsrecht ist auf den Auftraggeber beschränkt. Eine Weitergabe des Standard-Know-hows an Dritte ist ebenso wie dessen Vermarktung durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Eine Weitergabe des Standard-Know-hows von CC an mit dem Auftraggeber im Sinne des § 15 AktG verbundene Unternehmen ist zulässig, wenn dies mit CC vereinbart ist oder CC der Weitergabe schriftlich zugestimmt hat. CC ist und bleibt befugt, ihr Standard-Know-how nach eigenem Ermessen beliebig weiter zu verwenden, auch soweit dieses durch die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen für den Auftraggeber erweitert wird.
8. Leistungsmängel
8.1. CC wird ihre Beratungsleistungen unter diesem Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erbringen. Wird eine Leistung von CC nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht und hat CC dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, wenn und soweit der Auftraggeber dies unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich gerügt hat. Gelingt die vertragsgemäße Leistungserbringung aus von CC zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, die betroffene Leistung zu kündigen und Schadensersatz nach Maßgabe der in Ziffer 9. dieser AGB getroffenen Haftungsregelungen zu verlangen.
8.2 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 7. geregelten Ansprüche des Auftraggebers gegen CC wegen einer mangelhaften Leistung sind ausgeschlossen.
9. Haftung
9.1 CC haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von CC auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt. Als wesentliche Vertragspflicht gilt eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen dürfen. Als vorhersehbarer, vertragstypischer Schaden gilt ein Schaden, welchen CC bei Vertragsschluss mit dem Auftraggeber als mögliche Folge einer Verletzung vertraglicher
Pflichten vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die er kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
9.3 Sofern aufgrund der Vorhersehbarkeit eines höheren Haftungsrisikos nicht ausdrücklich anders zwischen den Parteien vereinbart, ist die Haftung von CC für einen einzelnen Schadensfall auf maximal 25.000 EUR begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigen, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung von CC ergibt.
9.4 Die Haftung von CC ist ausgeschlossen für Schäden aufgrund der leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten. CC haftet weiterhin nicht für Schäden infolge der unsachgemäßen Umsetzung von Empfehlungen oder infolge von durch den Auftraggeber aus der Beratung unzutreffend gezogenen Schlüssen. Die Haftung von CC ist weiterhin ausgeschlossen für Schäden des Auftraggebers aufgrund von bei diesem und/oder CC gemäß nachfolgender Ziffer 10 eintretender, unvorhersehbarer und unabwendbarer Ereignisse („höhere Gewalt“).
10. Höhere Gewalt
10.1 Fälle höherer Gewalt, die CC oder den Auftraggeber ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall im Umfang der eingetretenen Leistungsverhinderung von der Erfüllung dieser Verpflichtungen. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere: Krieg, Mobilmachung, Sabotageakte, Terroranschläge, Handelsbeschränkungen, Embargo, Lieferboykott, Epidemien, Pandemien und durch diese veranlasste gesetzliche, verordnungsrechtliche oder hoheitliche Beschränkungen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens, Naturkatastrophen, Explosion, Blitzschlag, Feuer, Sturm/Orkan, Zerstörung öffentlicher Infrastrukturen (Energie, Telekommunikation, Verkehr), Enteignung, Beschlagnahme, Verstaatlichung sowie Streik und Aussperrung.
10.2 Die Partei, bei der ein Fall höherer Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich von deren Eintritt und von deren späteren Wegfall zu unterrichten. Tritt auf Grund höherer Gewalt eine Leistungsverzögerung von mehr als neunzig (90) Tagen ein, können beide Parteien den ihrer jeweiligen Leistungsverpflichtung zugrundeliegenden Vertrag fristlos durch schriftliche Mitteilung gegenüber der anderen Partei kündigen. Bis zu diesem Zeitpunkt von CC erbrachte Leistungen sind dieser vom Auftraggeber zu vergüten.
11. Vertraulichkeit, Datenschutz, Referenzangaben
11.1 CC verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller ihr durch und im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden geschäftlichen, betrieblichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers. CC zur Durchführung des Vertrages überlassene Unterlagen wird diese sorgfältig verwahren und vor der Einsichtnahme unbefugter Dritter zu schützen. Eine Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung besteht nicht, wenn die Ausführung beauftragter Leistungen ohne die Veröffentlichung geschäftlicher Informationen
über den Auftraggeber und dessen Produkte oder Geschäftsideen durch CC – etwa im Rahmen beauftragter Berichterstattungen oder Markttests – nicht möglich ist. Der Auftraggeber bleibt auch in solchen Fällen jedoch berechtigt, CC Weisungen zum Veröffentlichungsumfang zu erteilen.
11.2 CC ist berechtigt, die Daten des Auftraggebers während der Dauer der vertraglichen Beziehungen zu erheben, zu speichern und im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Sofern und soweit personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, wird CC die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Datenschutzgrundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz) einhalten.
11.3 CC ist zur Nennung des Unternehmensnamens des Auftraggebers im Rahmen üblicher Referenzangaben ohne Angabe von Details der vertragsgegenständlichen Beratung berechtigt, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
12. Abwerbeverbot
12.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeitenden oder sonstige Beratende von CC abzuwerben.
12.2 Das Abwerbeverbot gemäß Ziffer 12.1 gilt für die Dauer der Laufzeit des zwischen dem Auftraggeber und CC bestehenden Vertragsverhältnisses sowie für weitere zwei (2) Jahre nach dessen Beendigung.
13. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
13.1 CC bewahrt die ihr im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Dauer von drei (3) Jahren ab Vertragsschluss auf, sofern und soweit gesetzliche Vorschriften keine längere Aufbewahrungsfrist vorsehen. Unter der Voraussetzung eines vollständigen Honorarausgleichs ist CC auf Verlangen des Auftraggebers zu einer Herausgabe der Unterlagen an diesen verpflichtet.
13.2 CC ist berechtigt, von den von ihr an den Auftraggeber zurückzugebenden Unterlagen Ablichtungen zu fertigen und zu Beweiszwecken als Tätigkeitsnachweis zurückzubehalten.
14. Laufzeit, Kündigung
14.1 Wird ein Vertrag über Beratungs- und/oder Dienstleistungen für eine bestimmte Zeit fest zwischen CC und dem Auftraggeber abgeschlossen, ist dieser nicht vorzeitig ordentlich kündbar. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag ist von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
14.2 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
14.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ist der/die Auftraggebende Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hannover.
15.2 Erfüllungsort für alle Leistungen von CC und Zahlungen an CC ist Hannover.
15.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an den verbleibenden Bedingungen eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
CompanyCoaches GmbH, vertreten durch Jean-Claude Leifgen, Bredenbecker Str.11, 30449 Hannover.